Was sind alles Schönheitsreparaturen beim Auszug?

Heute möchten wir uns das Thema Schönheitsreparaturen annehmen. Kein anderes Thema sorgt für so viel Zündstoff beim Auszug. In unserem mehrteiligen Ratgeber möchten wir Ihnen alles wichtige zum Thema Schönheitsreparaturen mit an die Hand geben.

Fangen wir an. Was sind eigentlich Schönheitsreparaturen? Einfach gesagt, alles was sich durch das normale wohnen abnutzt. Wie z.B.:

  • das Ausbessern von Dübellöchern in Fliesen und an Wänden
  • das Streichen oder Lackieren von Einbauschränken
  • das Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Innentüren und Fensterrahmen von innen
  • das Streichen oder Tapezieren der Wände

Keine Schönheitsreparaturen sind:

  • Arbeiten am Mauerwerk
  • Neuverlegen von Bodenbelägen
  • Reinigen von Teppichböden, wenn nicht extra vereinbart
  • Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden
  • Streichen der Fenster und Türen von außen

Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht oder vereinbart wurde, diese arbeiten sind Vermietersache und müssen nicht vom Mieter ausgeführt werden.

Wann muss ich als Mieter Schadensersatz leisten?

  • Kratzspuren von Haustieren im Parkett
  • Sprünge im Emaille des Waschbeckens
  • Bohrlöcher im Parkett
  • Rotweinflecken auf dem weißen Teppichboden

Hierbei handelt es sich zwar nicht um Schönheitsreparaturen sind aber trotzdem Schäden die beim wohnen passieren können und für die Sie als Mieter verantwortlich sind. Hier darf der Vermieter Schadensersatz fordern. Der Schadensersatz richtet sich nach dem Zeitwert der beschädigten Sache. Oft zahlt die Haftpflicht und kommt für die Schäden auf.

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