Muss die Wohnung von einem Fachmann renoviert werden?

Renoviert: Viele Vermieter verlangen in ihren Mietverträgen das bei Auszug die Renovierungsarbeiten eine Fachfirma ausführt. Ist das zulässig? Kurz gesagt: Nein!

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine derartige Klausel in Mietverträgen für ungültig erklärt, die die Mieter dazu verpflichten, dass Schönheitsreparaturen von Fachfirmen ausgeführt werden müssen (Az. VIII ZR 294/09). Diese Vertragsvereinbarung könnte dahingehend verstanden werden, dass Eigenleistungen des Mieters einschließlich der Hinzuziehung von Freunden oder Bekannten verboten sind, und die Durchführung der Schönheitsreparaturen stattdessen immer durch eine Fachfirma erfolgen müsste. Hierzu könne der Mieter aber nicht verpflichtet werden, so die Richter. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ging sogar noch einen Schritt weiter und erklärte einen Passus für ungültig in dem Stand: „Dass die Wohnung fachmännisch renoviert zu übergeben ist“ (OLG Stuttgart, Az.8 RE Miet 2/92).

Nach Ansicht von Mietrechtsexperten kann der Vermieter auch nicht fordern, dass die Wohnung neu tapeziert werden muss. Eine Raufasertapete kann mehrfach überstrichen werden.

Renoviert: Was ist mit mittlere Art und Güte gemeint?

Das bedeutet, Sie als Mieter dürfen beruhigt selbst zu Rolle und Farbe greifen. So lange die Leistungen fachgerecht sind, muss sich der Vermieter damit zufrieden geben. Pfusch muss er natürlich nicht akzeptieren. Das Ergebnis der Streichaktion in Eigenregie oder mit Freunden des Mieters muss in jedem Fall durchschnittlichen Qualitätsanforderungen entsprechen – mittlere Art und Güte, nennt der Jurist das.

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Grund des Urteiles, der Mieter soll nicht dazu gezwungen werden einen Handwerker einschalten zu müssen. Aber, wenn Sie die Arbeiten selbst machen, sollten Sie dies auch können. Im Prozess entscheidet im Zweifel ein Gutachter, ob die Blasen in der Tapete oder die Streifen an der Decke noch durchschnittlichem Fachkönnen entsprechen oder nicht.

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