Wann muss ich als Mieter renovieren?

Renovieren: Grundsätzlich ist es Sache vom Vermieter, für den Erhalt der Wohnung zu sorgen. Doch in der Praxis sieht es ganz anders aus. Im Mietvertrag werden die Streicharbeiten für Wände und Decken auf den Mieter abgewälzt.

Durch die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH), müssen die Mieter nur noch dann renovieren, wenn die im Mietvertrag betreffende Klausel Gültigkeit hat. Die meisten Klauseln haben die Mieter unangemessen benachteiligt so der Bundesgerichtshof. Klauseln im Mietvertrag die Sie als Mieter umfangreich und häufig für die arbeiten auffordern, sind stets unwirksam so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB).

Entscheidend ist der Zustand der Wohnung ob man renovieren muss!

So hat der BGH etwa die sogenannten Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung (Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Auch die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der BGH (Az. VIII ZR 316/06). Diese Art von Klauseln und Bestimmungen in Mietverträgen würden Mieter unangemessen benachteiligen. Denn, ein Mieter der die Wohnung nur sehr kurz genutzt hat, muss nicht alles renovieren.

Daher darf der Mieter auch eine Vertragsklausel ignorieren, nach der er unabhängig von der Wohndauer und unabhängig von den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug alle Tapeten entfernen muss (BGH, Az. VIII ZR 152/05 und 109/05).

Sehr viele Mietverträge enthalten zwei Klauseln, einmal das während der Mietzeit zu renovieren ist und einmal zum Ende der Mietzeit. Sollte nur einer der beiden Klauseln unwirksam sein bzw. werden, fällt der ganze Abschnitt in sich zusammen. Es gibt keine Reserveklausel so Ropertz.

Vorteil für den Mieter: „Ist die Klausel nichtig, kann der Mieter sich entspannt zurücklehnen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Ohne Vertrag gilt das Gesetz, und danach ist laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vermieter in der Pflicht. „Der Mieter muss dann überhaupt nicht renovieren“, so Jurist Ropertz.

Will der Vermieter den Mieter trotz unwirksamer Klauseln zur Renovierung verpflichten, geht das nur im gegenseitigen Einvernehmen. Unterschreibt der Mieter einen solchen Vertragszusatz, ist er später mit Streichen und Tapezieren in der Pflicht. Auf die alten, unzulässigen Klauseln kann er sich dann nicht mehr berufen.

Auch interessant: