Bestellerprinzip für Immobilienmakler

Bestellerprinzip für Immobilienmakler

Durch das neu geschaffene Bestellerprinzip für Immobilienmakler haben sich sowohl für Mieter und Vermieter viele neue Fragen aufgetan. Die Verunsicherung und Unwissenheit die das Bestellerprinzip für Mieter und Vermieter mit sich bringt, hat uns dazu erwogen, einen Ratgeber zu erstellen. In dem Sie alles wichtige zum Bestellerprinzip für Immobilienmakler in Erfahrung bringen können.
Um was geht es beim Bestellerprinzip genau?

In der Vergangenheit war es so, dass die Maklerprovision fast immer vom Mieter gezahlt werden musste. Das empfanden die meisten Mieter für ungerecht. Schließlich haben sie den Immobilienmakler nicht beauftragt. Und genau diese Ungerechtigkeit soll das Bestellerprinzip ändern. Vereinfacht gesagt, der der den Immobilienmakler beauftragt bezahlt ihn auch. Die Regelung gilt aber nur bei Wohnraummieten. Nicht bei Immobilien Verkäufen.

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Warum hat die Bundesregierung das Bestellerprinzip eingeführt?

Viele Mieter empfinden die bisherige Regelung als ungerecht. Sie müssen einen Makler bezahlen, von dessen Dienstleistung sie kaum profitieren. Aus Ihrer Sicht sind in der bislang gängigen Praxis horrende Beträge für ein oder zwei Wohnungs- bzw. Hausbesichtigungen fällig, wenn es zum Vertrag kommt. Die eigentliche Vermittlungsleistung eines Maklers ist aber vor allem für den Auftraggeber hilfreich, weil sie ihm viel Aufwand erspart. Bezahlen muss sie jedoch der Mieter.

Gab es die Regelung auch schon vor dem Bestellerprinzip?

Auch schon vor dem Bestellerprinzip mussten Wohnungssuchende die den Immobilienmakler mit der suche nach einer Immobilie beauftragt haben die Maklerkosten zahlen. Das Prinzip fand auch schon Anwendung bei Vermietungen von Neubauten. Hier haben sehr oft die Bauträger selbst vermietet oder den Immobilienmakler bezahlt. Der negative Effekt dabei ist, dass die kosten auf die Miete umgerechnet werden.

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Wo ist das Gesetz niedergeschrieben für das Bestellerprinzip für Immobilienmakler?

Das Gesetz finden Sie im Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG).

Ab wann bzw. seit wann gilt das Bestellerprinzip für Immobilienmakler?

Das Gesetz tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Ab diesem Stichtag bezahlt grundsätzlich derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Die Regelung ist auf den Mietmarkt beschränkt.

Was ändert sich dadurch für Mieter?

Für den Mietsuchenden ist es egal ob die Immobilie von einem Immobilienmakler oder von Privat angeboten wird. Der Mietsuchende kann ohne Angst vor kosten die Immobilie besichtigen und anmieten.

Wann aber muss der Mietsuchende zahlen?

Ab dem 1. Juni 2015 zahlen Mieter den Makler nur noch, wenn sie ihn beauftragt haben und – wichtige Zusatzbedingung – der Makler daraufhin eine Wohnung anbietet, die niemandem sonst angeboten hat

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Was ändert sich für den Vermieter?

Da für Vermieter die Beauftragung eines Maklers bisher meist kostenlos war, ihnen aber viel Aufwand, Zeit und ein strapaziertes Nervenkostüm ersparte, war für sie die Beauftragung eines Maklers bisher ohne Nachteile. Muss nun der Auftraggeber den Makler zahlen, dürften viele Vermieter auf seine Dienste verzichten und sich selbst um Inserate, Terminabsprachen, Wohnungsbesichtigungen und Vertragsvorbereitungen kümmern. Zumindest rechnet die große Mehrheit der Immobilienmakler damit, dass durch das Bestellerprinzip die Vermittlung in Eigenregie deutlich zunehmen wird.