Mietpreisbremse ohne Wirkung

Die wirkungslose Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist und war das Baby von unserem Bundesjustizminister Heiko Maas und seiner SPD. Mit großen Tönen wurden den Mietern versprochen, dass die Preisspirale nach oben mit der Mietpreisbremse gestoppt wird.

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Leider hat unser Bundesjustizminister die Rechnung ohne die Vermieter gemacht. Die Vermieter halten sich einfach nicht an die Vorgaben. In fast 300 Städten und Gemeinden gilt mittlerweile die Mietpreisbremse. Weiter Städie und Gemeinte folgen noch.

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Wenn man als Mieter das hört, klingt das alles erst mal gut. Sollte man meinen. Die Wahrheit auf dem hart umgekämpften Mietmarkt sieht leider ganz anders aus. Kurz gesagt, die Mietpreisbremse ist wirkungslos. Erste Auswertungen der Preisentwicklungen auf dem Mietmarkt in einigen Großstädten zeigen, dass die Mieten weiterhin rasant und ungebremst ansteigen.

In München stiegen in den ersten drei Monaten die Mieten um 1,5 Prozent. In Berlin sogar um 3 Prozent. Hamburg hingegen, stiegen die Mieten im Verhältnis etwas langsamer. Das war aber auch schon vor der Einführung der Bremse so.

Die Mieter sind zurückhaltend

Lukas Siebenkotter, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat dafür eine einfach Erklärung. “ Die meisten Mieter überprüfen nicht, ob die Miete gerechtfertigt ist.“ Anders gesagt, wo dutzende Mietinteressenten schlage stehen, traut sich niemand mit dem Vermieter über den Mietpreis zu verhandeln oder gar nach Unterzeichnung des Mietvertrages anzufechten.

Wie sind die Regeln der Mietpreisbremse?

Da wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei einer Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.Des Weiteren hat der Gesetzgeber den Mietern die Möglichkeit gegeben, nach Vertragsunterzeichnung eine überhöhte Miete anzumahnen und abzusenken.

Leider erweist sich das in der Praxis fast immer als nicht möglich so der Mieterbund. In vielen Orten sind die Mietspiegel umstritten oder lückenhaft. Der zweite Punkt ist, sollte der Vermieter vom Vormieter schon eine höhere Mieter erhalten haben, trifft die Zehn-Prozent-Regel nicht zu. Somit müssen die Vermieter die Miete nicht absengen.

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  28. Januar 2016
  Kategorie: Immobilien Vermieten

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