Mietminderung wegen Kinderlärm möglich, Ja oder Nein?

Kindergeschrei = Mietminderung? So hat das Landgericht Berlin entschieden

Mietminderung: Unsere Zukunft unsere Kinder heißt es immer und alle stimmen zu. Aber sobald es mit unserer Zukunft (Kinder) Lärmbelästigungen gibt, hört sich das Verständnis auf.

In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Berlin musste wieder mal verhandelt werden wegen viel zu lauter Kinder in einem Mehrfamilienhaus. Die entscheidende Frage war, ist das spielen und toben der Kinder zu laut oder ist es noch zumutbar in der Wohnung.

Der verhandelte Fall, in einem Mehrfamilienhaus das öffentlich gefördert wird, zog ein Ehepaar mit Kleinkindern ein. Die Mieterin direkt unter der neu eingezogenen Familie beschwerte sich bei Ihrem Vermieter über die starke Lärmbelästigung der Kinder. Nach erfolgloser Beschwerde, klagte die Mieterin gegen Ihren Vermieter auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete auf Grund der Lärmbelästigung und kürzte die Miete um 50% bis zur vollständigen Beseitigung der Lärmbelästigung.

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Die Klägerin scheiterte im vollem Umfang mit ihrer Klage. Die Richter bewerteten die Lärmbelästigungen als normal zumutbar. Ein weiter Grund war, da es sich um geförderten Wohnraum handele, ist die wahrscheinlich groß das Familien mit Kinder einziehen. Dadurch müsse man hier weit aus mehr Kindergeschrei akzeptieren als in Luxuswohngegenden so das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 41/16)

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Dennoch ist das kein Freifahrtsschein für Kinder jedes alters. Der Lärm von Kinder ist abhängig vom alter der Kinder. Um so kleiner Kinder sind, umso mehr müssen die Nachbarn lärm dulden. Zusätzlich hat der Gesetzgeber festgestellt, dass Kinderlärm kein Lärm mehr ist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Dezember 2016

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