Mieterhöhung, welche Rechte habe ich als Mieter?

Mieterhöhung erhalten? Welche Rechte habe ich als Mieter und wo liegen eigentlich die grenzen für Vermieter?

Die Mietpreise steigen und steigen und steigen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich als Mieter eine Mieterhöhung bekomme? Welche Rechte habe ich als Mieter und gibt es bei Mieterhöhungen auch Grenzen die der Vermieter einhalten muss?

Zu aller erst, der Vermieter darf die laufende Miete nicht anpassen wie es ihm gerade in den Sinn kommt. Der Vermieter muss sich bei einer Mieterhöhung an zwei Deckelungen halten. Das wären zum einem, die Kappungsgrenze und zum einen die ortsübliche Vergleichsmiete.

Das heißt konkret, bei der Kappungsgrenze darf der Vermieter (Beispiel Nürnberg) die Miete um maximal 15 Prozent erhöhen. Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wie der Name schon sagt, muss sich der Vermieter an die ortsübliche Vergleichsmiete halten.

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Sie haben eine Mieterhöhung erhalten, der Vermieter hat die Kappungsgrenze eingehalten und die ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt. Wie geht es jetzt für Sie als Mieter weiter. Vom Grundsatz her, muss der Vermieter immer die Zustimmung seines Mieter einholen bei einer Mieterhöhung. Dabei muss der Vermieter ihnen mindestens zwei Monate Zeit geben um die Mieterhöhung zu prüfen. Hat der Vermieter seine Mieterhöhung wirksam begründet (Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einen Gutachter), müssen Sie der Mieterhöhung zustimmen.

Auch Interessant: Mieterhöhung wurde eingeschränkt – Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Miete

Wie würde es aussehen, wenn sich der Vermieter nicht an die Kappungsgrenze oder der ortsüblichen Vergleichsmiete hält? Kurz und knapp, dann müssen Sie als Mieter gar nicht reagieren und die Mieterhöhung ist null und nichtig. Um aber Streit zu vermeiden, gäbe es noch die Möglichkeit, mit dem Vermieter zu reden und sich z.B. auf die hälfte der Mieterhöhung zu einigen. Kann man machen, muss man aber nicht.

Wie sieht es bei einer Neuvermietung aus? Auch hier muss sich der Vermieter an Grenzen halten (Mietpreisbremse). Maximal 10 Prozent darf bei Neuvermietungen der Mietpreis über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

  24. November 2016
  Kategorie: Immobilien Vermieten
  1. Klasse. Ein guter Artikel den du geschrieben hast. Es ist nicht so
    einfach darüber im Internet was zu finden.Schon wieder was dazu
    gelernt!

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