Kündigung wegen Eigenbedarf

Eigenbedarf: Profifußballer verdienen in der Regel so viel Geld das sie sich eine eigene Immobilie leisten können. Die Frage ist, darf der Fußballer die Wohnung selbst nutzen wenn seine Wohnung vermietet ist und er im Ausland Fußball spielt? Darüber musste jetzt das Amtsgericht München entscheiden.

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Fußballer seinen Beruf im Ausland nachgeht und die Wohnung nur in seiner Freizeit benötigt. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden (Az.: 473 C 7411/14).

Der Fall: 2011 hat der klagende Berufsfußballer eine 45,56 Quadratmeter große Wohnung in München erworben. Seit 2000 ist die Wohnung vermietet. 2013 hat der Fußballer seiner Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt.

Die Gründe für den Eigenbedarf

Er gab an, dass er im Frühsommer seine Lebensgefährtin heiraten will und mit dem erst kürzlich geborenen Kind in München leben wolle. Nicht zuletzt deshalb, da der Nachwuchs in Deutschland aufwachsen sollte. Eine andere Alternative stehe nicht zur Verfügung. Es sei geplant, dass die Wohnung zumindest für die nächsten drei bis vier Jahre vor allem von der Lebensgefährtin mit ihrem Kind bewohnt werden soll.

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Aufgrund des Berufs als Profifußballer arbeitete er zwar derzeit in Serbien, er wolle das Objekt aber gemeinsam mit seiner Familie – insbesondere auch in der Winterpause und in trainingsfreien Zeiten – als Hauptwohnsitz nutzen. Die Mieterin zeigte dafür keinerlei Verständnis und zog nicht aus. Vielmehr hielt die Mieterin den Kündigungsgrund als vorgeschoben. Daraufhin klagte der Kicker gegen seine Mieterin.

Mit Erfolg. Das Amtsgericht hat die Mieterin zur Räumung der Wohnung verurteilt. Demnach ist die Lebensplanung des Fußballers und seiner Familie glaubhaft. Grundsätzlich darf das Gericht nicht überprüfen, ob es zur Nutzungsabsicht des Vermieters bessere oder sinnvollere Alternativen gibt. Der Wunsch des Klägers nach einem gemeinsamen Wohnsitz in München sei nachvollziehbar und vernünftig. Es sei verständlich, dass der Mann gemeinsam mit seiner aus der Gegend von München stammenden Ehefrau hier eine Wohnung beziehen möchte.

  3. Februar 2016
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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