Immobilie Steuerfrei verkaufen, wie sind die Fristen?

Steuerfrei verkaufen einer Immobilie. Welche Fristen muss ich dabei beachten?

Die Gründe warum jemand eine Immobilie Steuerfrei verkaufen will, ist bei jedem Immobilienbesitzer unterschiedlich. Es kursieren sehr viele Meinung darüber wie ein Immobilienverkauf Steuerlich zu buche schlägt. Wir von Maderer Immobilien möchten hier mal mit dem gefährlichen Halbwissen aufräumen. Wer mit einer Immobilie Gewinn macht beim Verkauf, muss diesen gegebenenfalls versteuern. Wie sich das genau verhält, erfahren Sie in unserem Blog Beitrag.

Damit eine erzielter Gewinn aus einem Immobilienverkauf steuerfrei ist, gelten gewisse Voraussetzungen. Privatimmobilien in denen zwischen Kauf und Verkauf wenigstens zehn Jahre vergangen sind, sind steuerfrei. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn Sie im Jahr des Verkaufes und den beiden vorangegangenen Jahre die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt haben. Haben Sie die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf so wie so ausschließlich bewohnt, können Sie die Immobilie auch schön früher steuerfrei verkaufen.

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Die zehn Jahresfrist gilt zum Beispiel immer, wenn es um unbebaute Grundstücke geht. Ausschlaggebend für die kurzen Fristen zum steuerfreien Verkauf ist der nutzen zu Wohnzwecken. Unter Wohnzwecken ist zu verstehen das eine Immobilie wie Haus oder Wohnung dazu bestimmt ist Menschen eine dauerhafte Unterkunft zu ermöglichen.

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Bei einer Zweitwohnung verhält es sich genauso wenn diese nicht vermietet wurde. Sollten Sie die Immobilie unentgeltlich an andere Personen außer der eigenen Kinder überlassen, führt das dazu, dass die kurzen fristen für den Steuerfreien verkauf nicht mehr gelten. Das gilt übrigens auch, wenn Sie die Immobilie kostenpflichtig denn eigenen Kinder überlassen.

Ihre Ansprechpartner:

Maderer Immobilien, Immobilienmakler Nürnberg, Immobilienmakler Fürth, Immobilienmakler Erlangen

Jörg Maderer
Geschäftsführer

Tel. 0911-92300710
Mobil. 0173-5929664

Maderer Immobilien

Stuibenweg 1
90471 Nürnberg

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